DATENSCHUTZ
& DSGVO-BERATUNG

Ob als Ihr externer Datenschutz­beauftragter oder als beratende Experten – wir unterstützen Sie dabei, das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen rechtskonform und zielführend umzusetzen.

DATENSCHUTZ
& DSGVO-BERATUNG

Ob als Ihr externer Datenschutz­beauftragter oder als beratende Experten – wir unterstützen Sie dabei, das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen rechtskonform und zielführend umzusetzen.

DSGVO – WIR SCHÜTZEN IHRE DATEN

Die DSGVO, 2018 in Kraft getreten, war für die meisten Unternehmen eine Herausforderung. Und obwohl sie für alle bindend ist, wird sie nicht überall rechtskonform umgesetzt. Wir sind aus diesem Grund überzeugt: Datenschutz ist ein Wettbewerbsfaktor, der zum Erfolg eines Unternehmens beitragen kann. Nahezu alle Geschäftsmodelle heutzutage sind datengetrieben. Es müssen deshalb Wege gefunden werden, wie in rechtlich zulässigem Maße die wirtschaftlichen Interessen an der Datenverarbeitung in größtmöglichem Umfang gewährleistet werden können. Und auch die Risiken von mangelndem Datenschutz dürfen nicht außer Acht gelassen werden: Die Vernachlässigung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist keine Option. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, ob Unternehmen, Arztpraxis oder Verein.

Nachhaltige Datenschutzorganisation gelingt optimal durch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten – effizient und ohne Bindung von Zeit- und Personalressourcen in Ihrem Unternehmen.

Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner in allen Bereichen rund um den Datenschutz. Mit langjähriger Erfahrung und ständig erweiterter Kompetenz sind wir in der Lage, jede Datenschutz-Aufgabe aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Ob als externer Datenschutzbeauftragter oder als beratende Experten – wir unterstützen Sie dabei, das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen rechtskonform und zielführend umzusetzen.

DSGVO – WIR SCHÜTZEN IHRE DATEN

Die DSGVO, 2018 in Kraft getreten, war für die meisten Unternehmen eine Herausforderung. Und obwohl sie für alle bindend ist, wird sie nicht überall rechtskonform umgesetzt. Wir sind aus diesem Grund überzeugt: Datenschutz ist ein Wettbewerbsfaktor, der zum Erfolg eines Unternehmens beitragen kann. Nahezu alle Geschäftsmodelle heutzutage sind datengetrieben. Es müssen deshalb Wege gefunden werden, wie in rechtlich zulässigem Maße die wirtschaftlichen Interessen an der Datenverarbeitung in größtmöglichem Umfang gewährleistet werden können. Und auch die Risiken von mangelndem Datenschutz dürfen nicht außer Acht gelassen werden:
Die Vernachlässigung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist keine Option. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, ob Unternehmen, Arztpraxis oder Verein.


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UNSER ANGEBOT

Externer Datenschutz­beauftragter

Hat ein Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, die in ihrer regelmäßigen Tätigkeit mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist ein Datenschutz­beauftragter zu bestellen.

Wir stellen Ihnen externe, zertifizierte Datenschutz­beauftragte zur Verfügung, die für eine DSGVO-konforme Datenschutz­organisation in Ihrem Unternehmen sorgen.

Unsere Leistungen:

  • Stellung eines zertifizierten Datenschutz­beauftragten gem. Art. 37 DSGVO

  • Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutz­beauftragten gem. Art. 39 DSGVO
  • Sensibilisierung der Beschäftigten im Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Beratung des Managements in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • Unternehmens­spezifische Beratung zur Umsetzung der DSGVO
  • Beratung und Überwachung des ordnungsgemäßen Umgangs mit personenbezogenen Daten

Datenschutz­beratung

Die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind seit 2018 von jedem Unternehmen – egal ob Einzelunternehmer, KMU oder Großkonzern – verbindlich umzusetzen. Unsere erfahrenen Datenschutz­­experten beleuchten gemeinsam mit Ihnen die rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekte, die hierbei zu beachten sind.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen gesamt überprüfen oder mehr über einen bestimmten Aspekt erfahren möchten. Mit unserer individuellen Datenschutz­­beratung bieten wir Ihnen die passende Lösung.

Unsere Leistungen:

  • DSGVO-Beratung (z.B. bei der Einführung und Implementierung neuer Systeme oder in Projekten)

  • Prüfung datenschutz­rechtlicher Sachverhalte
  • Unterstützung beim Aufbau eines Datenschutz­­management­­systems
  • Unterstützung und Beratung bei der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungs­­tätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO
  • Unterstützung bei der Bewertung und Dokumentation von Video­­überwachungs­­einrichtungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Datenschutz­­folgen­­abschätzungen / Privacy Impact Assessment
  • Übernahme und Unterstützung bei Anfragen von Betroffenen
  • Unterstützung Ihres internen DSB

Einzelleistungen

Sie haben bereits eine Gesamt-Datenschutz­strategie in Ihrem Unternehmen? Gerne unterstützen wir Sie bei der Aktualität Ihrer Gesamtschutzstrategie, sowie zu einzelnenThemen wie Website-Prüfung oder Konzeption und Erstellung von Richtlinien. Wir beantworten Ihre Fragen zu einzelnen Datenschutzaspekten und helfen anlassbezogen bei Ihrem Anliegen.

Unsere Leistungen:

  • Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von datenschutz­spezifischen Dokumenten und Konzepten (z.B. Löschkonzept, Datenschutzrichtlinie, Home-Office-Vereinbarung, Mobile-Device-Richtlinie)
  • Datenschutz­rechtliche Prüfung von Websites und Social-Media-Auftritten inkl. Erstellung einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung
  • Erstellung einer Vorlage für einen Auftragsverarbeitungsvertrag
  • Durchführung von Datenschutz­schulungen und Sensibilisierungs­maßnahmen

UNSER ANGEBOT

Externer Datenschutz­beauftragter

Hat ein Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, die in ihrer regelmäßigen Tätigkeit mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist ein Datenschutz­beauftragter zu bestellen.

Wir stellen Ihnen externe, zertifizierte Datenschutz­beauftragte zur Verfügung, die für eine DSGVO-konforme Datenschutz­organisation in Ihrem Unternehmen sorgen.

Unsere Leistungen:


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Datenschutz­beratung

Die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind seit 2018 von jedem Unternehmen – egal ob Einzelunternehmer, KMU oder Großkonzern – verbindlich umzusetzen. Unsere erfahrenen Datenschutz­­experten beleuchten gemeinsam mit Ihnen die rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekte, die hierbei zu beachten sind.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen gesamt überprüfen oder mehr über einen bestimmten Aspekt erfahren möchten. Mit unserer individuellen Datenschutz­­beratung bieten wir Ihnen die passende Lösung.

Unsere Leistungen:


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Einzelleistungen

Sie haben bereits eine Gesamt-Datenschutz­strategie in Ihrem Unternehmen? Gerne unterstützen wir Sie bei der Aktualität Ihrer Gesamtschutzstrategie, sowie zu einzelnenThemen wie Website-Prüfung oder Konzeption und Erstellung von Richtlinien. Wir beantworten Ihre Fragen zu einzelnen Datenschutzaspekten und helfen anlassbezogen bei Ihrem Anliegen.

Unsere Leistungen:


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SIE MÖCHTEN UNS VORAB BESSER KENNENLERNEN?

Hier können Sie unsere Experten für den Bereich Datenschutz und DSGVO sowie deren Qualifikationen sehen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Beratung von Experten in Anspruch zu nehmen, lohnt sich für Unternehmen jeder Branche und Größe, da mit der DSGVO der Bußgeldrahmen deutlich erhöht wurde, wenn Unternehmen oder Betriebe datenschutzrechtliche Vorgaben nicht einhalten. Dazu gehören auch medizinische Praxen oder Vereine.

Nein, eine Datenschutzerklärung auf der Webseite allein reicht nicht aus, um DSGVO-konform zu sein. Daneben sind weitere Anforderungen umzusetzen, wie z.B.

  • Schriftliche Dokumentation aller Verarbeitungen personenbezogener Daten
  • Einbindung externer Dienstleister/ Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Erfüllung von Informationspflichten
  • Krisenmanagement bei Datenschutzverletzungen
  • Sicherstellung der Betroffenenrechte

Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

JETZT KONTAKT AUFMEHMEN

Unternehmen oder Betriebe, in denen mindestens 20 Personen in ihrer regelmäßigen Tätigkeit mit personenbezogenen Daten umgehen. In Ausnahmefällen müssen Unternehmen auch dann einen DSB benennen, wenn weniger als 20 Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten. Dies gilt u.a. für Forschungsinstitute, Meinungsforschungsunternehmen und Behörden (öffentlicher Bereich).

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen einen DSB bestellen muss, überprüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen die Bestellpflicht.

JETZT ANFRAGEN

Ein externer DSB zeichnet sich durch große Erfahrung und Fachwissen aus, er zeigt effiziente Lösungswege auf und beantwortet datenschutzrechtliche Fragen unparteiisch und objektiv. Anders als viele interne DSB verantwortet der externe DSB keine weiteren Aufgabengebiete und reduziert somit Konfliktpotentiale und Spannungsfelder.

Ja! Seit dem Inkrafttreten der DSGVO wurden mehrfach Unternehmen auf die Umsetzung der DSGVO geprüft und auch Bußgelder verhängt. Medial bekommen hohe Bußgeldsummen natürlich mehr Aufmerksamkeit, doch auch kleine und mittelständische Unternehmen sind zur Umsetzung der DSGVO verpflichtet und haftbar.

Ja. Egal ob Unternehmen, Praxis oder Verein – durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt der Datenschutz für Verantwortliche in ganz Deutschland sowie der EU gleichermaßen, unabhängig von der Branche. Darüber hinaus müssen manche Branchen auch noch weitere Vorschriften und gesetzliche Regelungen beachten.

Die Vernachlässigung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist keine Option, denn bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.